Pädagogisches Konzept
der
B l i e s t a l s c h u l e
„Freiheit ist jedem Menschen angeboren, und jeder ist so gut als der andere.
Eine gute Erziehung der Jugend ist das Fundament des Staates.“
Johann Joachim Becher
Unsere Leitsätze
Wir und unsere Schule
Wir im Unterricht
Wir im Umgang miteinander und mit anderen
Unterricht und Erziehung
Unterrichtsprinzipien
Um den unterschiedlichen Lernvoraussetzungen unserer Schülerinnen und Schüler gerecht zu werden und um individuelles Lernen zu ermöglichen, stehen für uns folgende Unterrichtsprinzipien im Vordergrund:
Wir verknüpfen Unterrichtsinhalte möglichst oft mit konkreter Tätigkeit oder anschaulichem Material. So können Schülerinnen und Schüler Unterrichtsinhalte besser „BE-GREIFEN“, erfahren und erleben.
Lebensweltorientierung
Wir beziehen die Lebenswelt der Schülerinnen und Schüler in die unterrichtliche Planung und in die Auswahl der Inhalte mit ein, um einen besseren Zugang zum Lernen zu ermöglichen.
Dadurch werden die Lerninhalte für die Schülerinnen und Schüler bedeutungsvoller.
Der Einbezug der Lebenswelt hilft dabei unsere Schülerinnen und Schüler in ihrem Alltagshandeln zu unterstützen und sie auf ihr weiteres Leben vorzubereiten.
Wir nehmen jede Schülerin in ihrem und jeden Schüler in seinem So-Sein an.
Die Förderung orientiert sich an den unterschiedlichen Voraussetzungen und Bedürfnissen unserer Schülerinnen und Schüler. Individuelle Förderung steht im Mittelpunkt unserer Arbeit. Grundlagen hierfür sind die lernbegleitende Förderdiagnostik und individuelle Förderplanung.
Lernen geschieht mit allen Sinnen, mit Kopf, Herz und Hand. Wahrnehmungsförderung hat einen hohen Stellenwert im Unterricht.
Wir fördern ganzheitliches Lernen durch projektorientiertes und fächerübergreifendes Arbeiten.
Es werden Projekttage mit abschließender Präsentation durchgeführt.
Förderung der emotionalen und sozialen Entwicklung
Wir legen Wert auf ein soziales Miteinander. Grundlagen für ein soziales Miteinander sind emotionale und soziale Fähigkeiten (z. B. Fairness, Hilfsbereitschaft, gewaltfreies Problemlösen, Team- und Kooperationsfähigkeit).
Präventionsprojekte
Wir führen regelmäßig für alle Jahrgangsstufen verschiedene Präventionsprojekte durch (z.B. Schulbustraining, Gewaltprävention, Prävention gegen sexuelle Gewalt, Aids-Parcours, Suchtprävention, Selbstbewusstseinstraining). Dabei arbeiten wir mit unterschiedlichen Kooperationspartnern zusammen.
Selbstständigkeitsförderung
Unsere Schülerinnen und Schüler übernehmen im Schulalltag selbstverantwortlich angemessene Aufgaben, die ihren Fähigkeiten entsprechen. Dadurch erwerben Schülerinnen und Schüler mehr Selbstständigkeit und Verantwortungsbewusstsein.
Erwerb des Hauptschulabschlusses
Es besteht das Angebot eines 10. Schuljahres zum Erwerb des Hauptschulabschlusses.
Berufliche Orientierung
An der mit dem Berufswahlsiegel ausgezeichneten Bliestalschule werden, ausgehend von den eigenen Fähigkeiten und Fertigkeiten, die Schülerinnen und Schüler auf ihre spätere berufliche Ausbildungvorbereitet.
Schulkultur
Wertschätzender Umgang (Annahme im So-Sein)
Wir nehmen jede und jeden in ihrer und seiner Persönlichkeit so an wie sie und er ist.
Positives Schulklima
Wir gestalten Schule so, dass alle Mitglieder der Schulgemeinschaft sich darin wohlfühlen
können. Wir identifizieren uns mit der Schule.
Zusammenarbeit …
… mit Eltern, Erziehungs- und Sorgeberechtigten
Eltern, Erziehungs- und Sorgeberechtigte sind wichtige Erziehungspartner und deshalb arbeiten wir intensiv mit ihnen zusammen.
… mit unserer Schulsozialarbeiterin
… im Kriseninterventions- / Präventionsteam der Schule
bestehend aus Schulleitung, Schulsozialarbeiterin und mindestens zwei Lehrkräften
Öffnung der Schule
Wir verstehen Schule nicht als geschlossenen Raum und sind offen für Außenstehende.
Arbeitsgemeinschaften
Regelmäßige und jahrgangsübergreifend stattfindende Arbeitsgruppen, die sich an den Interessen der Schülerinnen und Schüler orientieren und somit die Schule zu einem Lebensraum werden lassen.
Sonderpädagogische Arbeit an Regelschulen
Zentrale Aufgabe unseres Sonderpädagogischen Förderzentrums (SFZ) ist die Unterstützung und Ergänzung der inklusiven Arbeit der Regelschulen.
Dazu gehört die inklusive Förderung von Schülerinnen und Schülern mit sonderpädagogischem Unterstützungsbedarf in den Regelschulen des Landkreises St. Wendel. Des Weiteren beinhaltet sie die Kooperation mit den Regelschullehrkräften im Hinblick auf Schülerinnen und Schüler mit besonderem pädagogischem Förderbedarf.
Dies schließt ebenfalls eine qualifizierte sonderpädagogische Beratung sowie Unterstützung bei der Umsetzung inklusiven Unterrichts an den Regelschulen ein.
Lehrkräfte des SFZ unterstützen und begleiten die inklusive Unterrichtung an allen Grundschulen, an den weiterführenden allgemeinbildenden Schulen und beratend an den beruflichen Schulen im Landkreis St. Wendel.
Zum Personal des SFZ gehören sonderpädagogische Fachkräfte aus folgenden Fachbereichen: Lernen (L), Sprache (S), soziale und emotionale Entwicklung (E), geistige Entwicklung (G), körperliche und motorische Entwicklung (K).
Ein sonderpädagogisches Expertenteam (=Fachgruppen) aus den oben genannten Fachrichtungen - sowie für chronische Erkrankungen und autistische Störungen - steht im SFZ zur weiteren Beratung zur Verfügung. Mitglieder unseres Expertenteams können jederzeit von allen Schulen des Landkreises zur fachrichtungsbezogenen Beratung und zur Erstellung von förderschwerpunktmäßigen Expertisen in Form von Unterstützungsanfragen angefragt werden.
Organisation und Inhalt der inklusiven Förderung und Arbeit
Wir bemühen uns um Kontinuität beim Einsatz der Lehrkräfte, um stabile Beziehungen zu ermöglichen.
Es findet ein regelmäßiger förderschwerpunktspezifischer Austausch (Kompetenzbündelung und Kontexterweiterung) durch Expertenteams des SFZ statt.
Die inklusive und sonderpädagogische Arbeit an Regelschulen besteht aus 6 Säulen:
Weitere wichtige Aspekte sind:
Einsatz der Förderschullehrerinnen und -lehrer des Sonderpädagogischen Förderzentrums des Landkreises St. Wendel in Oberthal im Rahmen der inklusiven Unterrichtung und besonderen pädagogischen Förderung
Grundschulen: Gemeinschaftsschulen:
GS Bliesen GemS Freisen
GS Freisen - Oberkirchen GemS Marpingen
GS Hasborn GemS St. Wendel
GS Marpingen GemS Theley
GS Namborn GemS Türkismühle
GS Niederkirchen
GS Nohfelden - Gonnesweiler
Dependance: GS Sötern Gymnasien und Berufsbildungszentrum:
GS Nonnweiler Cusanus Gymnasium St. Wendel
Dependance: GS Primstal Gymnasium Wendalinum St. Wendel
GS Oberlinxweiler BBZ St. Wendel (Dr.-Walter-Bruch-Schule)
GS Oberthal
GS St. Wendel (Nikolaus-Obertreis-Schule)
GS Theley
Quelle Karte: http://www.landkreis-st-wendel.de/der-landkreis/unser-landkreis/stadt-und-gemeinden/
Weitere Bearbeitung durch Bliestalschule Oberthal, Stand September 2021
Bliestalschule
Förderschule Lernen &
Sonderpädagogisches Förderzentrum
des Landkreises St. Wendel (Schulträger)
Schwimmbadstraße 39
66649 Oberthal
Telefon: 06851 / 801 6900
Telefax: 06851 / 801 6910
E-Mail: sekretariat@sfz-lk-wnd.de
Homepage: www.sfz-lk-wnd.de
Inklusionsberatung:
Telefon: 06851 / 801 6900
E-Mail: inklusionsberatung@sfz-lk-wnd.de
Stand: 27.01.2022
Kinderschutzkonzept der Bliestalschule
-Förderschule Lernen und SFZ Oberthal-
„Schule gegen sexuelle Gewalt“ im Saarland. Eine Initiative für den verbesserten Schutz von Mädchen und Jungen vor sexualisierter Gewalt.
Dies wird bereits im § 1 Abs. 2b Schulordnungsgesetz festgehalten, dieser lautet: „Im Rahmen ihres Unterrichts- und Erziehungsauftrages trägt die Schule in Wahrnehmung ihrer Fürsorgepflicht für den Schutz der Kinder vor Gewalt, Vernachlässigung, Ausbeutung sowie leiblicher, geistiger oder sittlicher Verwahrlosung Sorge.“
Die Bliestalschule, Förderschule Lernen und Sonderpädagogisches Förderzentrum des Landkreises St. Wendel, ist dem Kinderschutz im besonderen Maße verpflichtet, da unsere Schülerschaft aufgrund verschiedener Probleme, sei es in dem Bereich Lernen, sozial – emotionale Entwicklung, dem Bereich Sprache, Autismus, aber auch bei mehrfachen Beeinträchtigungen dem Risiko in besonderem Maß ausgesetzt ist, Opfer von sexueller, körperlicher und emotionaler Gewalt zu werden.
Es ist ein wesentlicher Bestandteil unserer Arbeit, den Schülern* einen angemessenen Umgang von Nähe und Distanz zu vermitteln.
Da eine Gefahr besteht, dass die Institution Schule von potentiellen Tätern als Arbeitsplatz ausgesucht wird, ist es uns wichtig für das Thema zu sensibilisieren. Aus diesem Grund wurde ein Kinderschutzkonzept entwickelt, zu dessen Einhaltung sich alle Lehrer und sonstigen Mitarbeiter (Hausmeister, Sekretär, Eingliederungshelfer, Praktikanten, Lehramtsanwärter, u.a.) unserer Schule verpflichten. Es soll die Gefahr für unsere Schüler minimieren, Opfer von Gewalt zu werden.
Unter Kinderschutz verstehen wir:
*Der Lesbarkeit wegen wird die männl. Form gewählt.
Wie wird das Thema im Bewusstsein gehalten?
Das Kinderschutzkonzept ist regelmäßig Gegenstand von schulischen Gremien, wird in Gesprächen mit Kooperationspartnern thematisiert und bei Bedarf weiterentwickelt. Es wird ins Schulprogramm aufgenommen, ist im Präventionsprogramm bereits integriert und im Sinne einer Selbstverpflichtung von allen Lehrern und Mitarbeitern regelmäßig zu Schuljahresbeginn bzw. bei Beschäftigungsbeginn an der Schule zu unterschreiben und einzuhalten.
Zudem besteht bereits ein Dokumentationspapier bei Verdacht auf Kindeswohlgefährdung im häuslichen Umfeld (siehe Anhang). Für die Kinder sind in der Schule verschiedene Ansprechpartner wählbar, so z.B. der Klassenlehrer, der Vertrauenslehrer, der Schulsozialarbeiter, ausgebildete Schülermediatoren.
Des Weiteren existiert eine Hausordnung und ein Maßnahmenkatalog, in dem genau festgelegt wird, wie Gewalt unter Schülern sanktioniert wird (siehe Anhang). In den Pausen findet eine umfängliche Aufsicht statt, die auch das Gebäude und versteckte Bereiche des Schulhofes (hinter der Feuerwehr) berücksichtigt und regelmäßig die Toiletten kontrolliert. Fremde Personen, die sich auf dem Schulgelände aufhalten, werden angesprochen und nach dem Anliegen befragt. Bleiben Zweifel, wird die Schulleitung informiert. Alle Zugangstüren sind verschlossen, sodass Personen nur durch Klingeln in die Schule gelangen können.
Verdachtsmoment gegen Lehrkraft oder andere an der Schule beschäftigte Person |
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Verpflichtende Information in schriftlicher Form an die Schulleitung: Entscheidung über Art des gemeldeten Vorfalls (ggf. externe Beratung zur Einschätzung der Art des Vorgehens) |
↓ ↓ ↓
(unbeabsichtigte) Grenzverletzung
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Machtmissbrauch, Übergriff, Missbrauch |
Straftat gegen die sexuelle Selbstbestimmung |
↓ ↓ ↓
Klärendes Gespräch zwischen dem Schüler, den Eltern, der Schulleitung und der beschuldigten Person |
Vorgehen nach der „Handreichung zur Durchführung von Disziplinarvergehen“ |
Verpflichtende Info an die Sorgeberechtigten
Einbezug des schulpsychologischen Dienstes
Information der Schulaufsicht (Pflicht)
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↓ ↓
Hier muss eine Beratungsstelle hinzugezogen werden!
Vernetzung mit Kooperationspartnern
Dudweilerstraße 80
66111 Saarbrücken
0681-32058 oder 068132043
Bereichsleitung Harald Conrad
Schubertstr. 6
66111 Saarbrücken
0681-7619686
Mommstr. 25
66606 St. Wendel
06851-8015101
Mommstr. 37
66606 St. Wendel
06851-8980
Hessenweg 7
66111 Saarbrücken
0681-3968446
leitungsgruppe@psnv-saarland.de
Werschweilerstr. 40
66606 St. Wendel
06851-801-5490
Johannisstr. 6
66111 Saarbrücken
0681 – 93652-75
Karl – Marx Straße 4
66111 Saarbrücken
0681-85742511
Schulleitung |
Macht neues Personal mit dem Anliegen der schulischen Prävention vertraut; stellt die entwickelten Instrumente vor; verdeutlicht die Wichtigkeit des Kinderschutzes! Verlangt z.B. von Ehrenamtlichen oder Honorarkräften ein erweitertes Führungszeugnis. Weist auf den Verhaltenskodex hin und lässt diesen unterschreiben. |
Lehrkräfte |
Im ersten Gespräch mit der Schulleitung werden die Lehrkräfte ausdrücklich auf den Verhaltenskodex hingewiesen. Vorlage des erweiterten Führungszeugnisses beim Ministerium für Bildung und Kultur (MBK) bei Einstellung. |
Lehramtsanwärter |
Im ersten Gespräch mit der Schulleitung werden die Lehramtsanwärter ausdrücklich auf den Verhaltenskodex hingewiesen. Vorlage des erweiterten Führungszeugnisses beim MBK bei Einstellung. |
Praktikanten |
Zu Beginn des Praktikums werden die Praktikanten von der Schulleitung auf den Verhaltenskodex hingewiesen. Vorlage des erweiterten Führungszeugnisses bei der Schulleitung. |
Hausmeister |
Erweitertes Führungszeugnis wird vom Arbeitgeber verlangt und dort vorgelegt. |
Sekretär |
Erweitertes Führungszeugnis wird vom Arbeitgeber verlangt und dort vorgelegt. |
Busfahrer |
Erweitertes Führungszeugnis wird vom Arbeitgeber und Sachkostenträger der Schule verlangt und dort vorgelegt. |
Eingliederungshelfer |
Vorlage des erweiterten Führungszeugnisses beim jeweiligen Arbeitgeber, z.B. Lebenshilfe, Miteinander leben lernen (MLL) u.a. |
Reinigungspersonal |
Überprüfung der Vorlage des erweiterten Führungszeugnisses durch den jeweiligen Arbeitgeber. |
Kooperationspartner |
Überprüfung der Vorlage des erweiterten Führungszeugnisses durch den jeweiligen Arbeitgeber. |
Schulsozialarbeiter |
Überprüfung der Vorlage des erweiterten Führungszeugnisses durch den jeweiligen Sachkostenträger. Spricht Mitarbeiter an und begleitet sie kritisch konstruktiv z.B. wenn Einhaltung des Verhaltenskodex nicht gelingt. Macht neue Mitarbeiter Kollegen mit dem Anliegen der schulischen Prävention vertraut. |
LPM
Beethovenstr. 26
66125 Saarbrücken
06897-79080
Präventives Schutzkonzept gegen (sexualisierte) Gewalt
Kinderschutz als Herausforderung zur Gemeinsamkeit
Pädagogischer Tag an der Schule zum Thema Kinderschutzkonzept
In unserer Schule sind folgende Präventions – Projekte im Leitbild verankert und werden verpflichtend angeboten:
Zudem gibt es folgende Präventionsangebote:
7.1. Ansprechstellen
7.2. Beschwerderecht