Bliestalschule Förderschule Lernen und Sonderpädagogisches Förderzentrum des Landkreises St.Wendel
BliestalschuleFörderschule Lernen und Sonderpädagogisches Förderzentrum des Landkreises St.Wendel

Unser pädagogisches Konzept:

Pädagogisches Konzept

der

B l i e s t a l s c h u l e

 

„Freiheit ist jedem Menschen angeboren, und jeder ist so gut als der andere.

Eine gute Erziehung der Jugend ist das Fundament des Staates.“

Johann Joachim Becher

 

Unsere Leitsätze

 

Wir und unsere Schule

 

  • Wir identifizieren uns mit der Bliestalschule und übernehmen Verantwortung für die gesamte Schulgemeinschaft.

 

 

Wir im Unterricht

 

  • Wir fördern das individuelle Lernen und die Entwicklung der Schülerinnen und Schüler.

 

  • Wir sprechen die Lebenswelt der Schülerinnen und Schüler im Unterricht an.

 

  • Wir legen Wert auf einen handlungsorientierten ganzheitlichen Unterricht, in dem die einzelnen Schülerinnen und Schüler im Mittelpunkt stehen.

 

  • Wir legen Wert auf eine positive emotionale und soziale Entwicklung unserer Schülerinnen und Schüler.

 

  • Wir bemühen uns um transparente und nachvollziehbare Leistungsanforderungen.

 

 

Wir im Umgang miteinander und mit anderen

 

  • Wir legen Wert auf einen offenen Umgang und eine positive Atmosphäre innerhalb der Schulgemeinschaft.

 

  • Wir zeichnen uns durch ein hohes Maß an Kollegialität und interner/externer Kooperation aus.

 

  • Wir pflegen einen regelmäßigen fachlichen Austausch.

Unterricht und Erziehung

 

Unterrichtsprinzipien

Um den unterschiedlichen Lernvoraussetzungen unserer Schülerinnen und Schüler gerecht zu werden und um individuelles Lernen zu ermöglichen, stehen für uns folgende Unterrichtsprinzipien im Vordergrund:

 

 

  • Handlungsorientierung

Wir verknüpfen Unterrichtsinhalte möglichst oft mit konkreter Tätigkeit oder anschaulichem Material. So können Schülerinnen und Schüler Unterrichtsinhalte besser „BE-GREIFEN“, erfahren und erleben. 

 

        Lebensweltorientierung

Wir beziehen die Lebenswelt der Schülerinnen und Schüler in die unterrichtliche Planung und in die Auswahl der Inhalte mit ein, um einen besseren Zugang zum Lernen zu ermöglichen. 

Dadurch werden die Lerninhalte für die Schülerinnen und Schüler bedeutungsvoller. 

Der Einbezug der Lebenswelt hilft dabei unsere Schülerinnen und Schüler in ihrem Alltagshandeln zu unterstützen und sie auf ihr weiteres Leben vorzubereiten. 

  • Individuelle Lernförderung

Wir nehmen jede Schülerin in ihrem und jeden Schüler in seinem So-Sein an. 

Die Förderung orientiert sich an den unterschiedlichen Voraussetzungen und Bedürfnissen unserer Schülerinnen und Schüler. Individuelle Förderung steht im Mittelpunkt unserer Arbeit. Grundlagen hierfür sind die lernbegleitende Förderdiagnostik und individuelle Förderplanung. 

 

 

 

  • Lernen mit allen Sinnen 

Lernen geschieht mit allen Sinnen, mit Kopf, Herz und Hand. Wahrnehmungsförderung hat einen hohen Stellenwert im Unterricht.

Wir fördern ganzheitliches Lernen durch projektorientiertes und fächerübergreifendes Arbeiten. 

Es werden Projekttage mit abschließender Präsentation durchgeführt.

 

 

 

Förderung der emotionalen und sozialen Entwicklung

Wir legen Wert auf ein soziales Miteinander. Grundlagen für ein soziales Miteinander sind emotionale und soziale Fähigkeiten (z. B. Fairness, Hilfsbereitschaft, gewaltfreies Problemlösen, Team- und Kooperationsfähigkeit).

 

 

Präventionsprojekte

Wir führen regelmäßig für alle Jahrgangsstufen verschiedene Präventionsprojekte durch (z.B. Schulbustraining, Gewaltprävention, Prävention gegen sexuelle Gewalt, Aids-Parcours, Suchtprävention, Selbstbewusstseinstraining). Dabei arbeiten wir mit unterschiedlichen Kooperationspartnern zusammen. 

 

 

Selbstständigkeitsförderung

 

Unsere Schülerinnen und Schüler übernehmen im Schulalltag selbstverantwortlich angemessene Aufgaben, die ihren Fähigkeiten entsprechen. Dadurch erwerben Schülerinnen und Schüler mehr Selbstständigkeit und Verantwortungsbewusstsein.

 

 

Erwerb des Hauptschulabschlusses

 

Es besteht das Angebot eines 10. Schuljahres zum Erwerb des Hauptschulabschlusses.

 

 

Berufliche Orientierung

 

An der mit dem Berufswahlsiegel ausgezeichneten Bliestalschule werden, ausgehend von den eigenen Fähigkeiten und Fertigkeiten, die Schülerinnen und Schüler auf ihre spätere berufliche Ausbildungvorbereitet.

 

  • Arbeitslehre-Unterricht achtstündig, bei Wahlpflichtfach Englisch fünfstündigPraktikum (2 x 2 Wochen) in den Klassen 8 und 9
  1. Berufsberatung in der Schule (Bundesagentur für Arbeit, Jugendberufshilfe)
  • Besuch einer Ausbildungsmesse 
  1. Berufsorientierte Projekte:         
    1. Berufliche Förderkonferenzen
    2. Betriebserkundungen 
    3. Bewerbertraining
    4. Selbstbewusstseinstraining 
    5. Berufe-Samstag mit Eltern, Erziehungs- und Sorgeberechtigten sowie ehemaligen Schülerinnen und Schülern
    6. Besuch des Berufsinformationszentrums (BiZ) bzw. Berufsinformationszentrum-Tag an der Schule
    7. Besuche des Christlichen Jugenddorfwerks Deutschlands (CJD) in Homburg 
    8. Durchblick im Alltag – Training, Hilfen und Hinweise zu lebens- und berufspraktischen Fragen
    9. Berufe-Portfolio mit integriertem Lebensordner 
    10. Talent-Check
  2. Zusammenarbeit mit Betrieben und Institutionen 
  3. Jährliches Schulgespräch und regelmäßiger Austausch des Entwicklungsteams 

Schulkultur

 

Wertschätzender Umgang (Annahme im So-Sein)

 

Wir nehmen jede und jeden in ihrer und seiner Persönlichkeit so an wie sie und er ist.

  • Intensiver Erfahrungsaustausch
  • Offen und vorurteilsfrei
  • Gegenseitige Hilfe und Unterstützung
  • Neuen Ideen gegenüber aufgeschlossen sein
  • „Offenes Ohr“ für persönliche Schwierigkeiten einzelner Schülerinnen und Schüler
  • Lehrkräfte haben Zeit für Schülerinnen und Schüler, gemeinsames Lösen von Konflikten
  • Gemeinsame Aufstellung der Klassen- und Schulregeln
  • Mediation: gewaltfreie Lösung von Konflikten durch den Einsatz von Schülerinnen und Schülern als Streitschlichterinnen und Streitschlichter, die fortdauernd ausgebildet werden
  • Positive Verstärkung
  • Konstruktive Kritik / kollegiales Feedback

 

Positives Schulklima  

Wir gestalten Schule so, dass alle Mitglieder der Schulgemeinschaft sich darin wohlfühlen

können. Wir identifizieren uns mit der Schule.

  • Höflicher, vertrauensvoller und respektvoller Umgang miteinander
  • Kollegiale Stütze
  • Ausstellung von Schülerarbeiten
  • Ansprechende Raumgestaltung unter Beteiligung der Schülerinnen und Schüler

Zusammenarbeit …

 

… mit Eltern, Erziehungs- und Sorgeberechtigten

 

Eltern, Erziehungs- und Sorgeberechtigte sind wichtige Erziehungspartner und deshalb arbeiten wir intensiv mit ihnen zusammen.

 

  • Einbezug, Information und Einsicht in die Förderdokumentation 
  • Sprechstunden
  • Thematische Elternabende
  • „Schnuppertag“ für Schülerinnen und Schüler, Eltern, Erziehungs- und Sorgeberechtigte
  • Regelmäßige Kontakte, auch mit Nutzung digitaler Medien 
  • Beratungsgespräche über den Entwicklungsstand regelmäßig einmal pro Halbjahr oder nach Wunsch 
  • Einblick in Akten und Förderpläne (Transparenz)
  • Einbeziehung der Eltern, Erziehungs- und Sorgeberechtigen bei Schulveranstaltungen 

 

… mit unserer Schulsozialarbeiterin

 

  • Beratung und Unterstützung der Schulgemeinschaft
  • Beratende Einbindung in schulische Gremien

 

… im Kriseninterventions- / Präventionsteam der Schule

bestehend aus Schulleitung, Schulsozialarbeiterin und mindestens zwei Lehrkräften

Öffnung der Schule 

 

Wir verstehen Schule nicht als geschlossenen Raum und sind offen für Außenstehende.

  • Kontakte zu Vereinen, Betrieben und Institutionen
  • Kooperation mit anderen Schulen
  • Einbeziehung von Eltern, Erziehungs- und Sorgeberechtigten sowie von Expertinnen und Experten
  • Feste und Feiern: Faschingsfeier, Weihnachtsfeier, Schulfest, Weihnachtsgottesdienst
  • Sportveranstaltungen: Bundesjugendspiele, Laufmeisterschaften, Fußballturniere, Bewegungshalle
  • Fahrten: mehrtägige Klassenfahrten, Schulskifahrten, Tagesfahrten, Lehrfahrten
  • Projekttage mit Präsentationstag

 

Arbeitsgemeinschaften

Regelmäßige und jahrgangsübergreifend stattfindende Arbeitsgruppen, die sich an den Interessen der Schülerinnen und Schüler orientieren und somit die Schule zu einem Lebensraum werden lassen.

  • Einmal wöchentlich 2 Blockstunden
  • Halbjährlicher Wechsel
  • Ergebnisse ohne Leistungsdruck 
  • Ggf. Ergebnispräsentation
  • Sozialverhalten in neuen Gruppen (altersgemischt)
  • Externe Angebote in die Schule holen (Expertinnen und Experten)

Sonderpädagogische Arbeit an Regelschulen

 

Zentrale Aufgabe unseres Sonderpädagogischen Förderzentrums (SFZ) ist die Unterstützung und Ergänzung der inklusiven Arbeit der Regelschulen. 

Dazu gehört die inklusive Förderung von Schülerinnen und Schülern mit sonderpädagogischem Unterstützungsbedarf in den Regelschulen des Landkreises St. Wendel. Des Weiteren beinhaltet sie die Kooperation mit den Regelschullehrkräften im Hinblick auf Schülerinnen und Schüler mit besonderem pädagogischem Förderbedarf. 

 

Dies schließt ebenfalls eine qualifizierte sonderpädagogische Beratung sowie Unterstützung bei der Umsetzung inklusiven Unterrichts an den Regelschulen ein. 

 

Lehrkräfte des SFZ unterstützen und begleiten die inklusive Unterrichtung an allen Grundschulen, an den weiterführenden allgemeinbildenden Schulen und beratend an den beruflichen Schulen im Landkreis St. Wendel. 

 

Zum Personal des SFZ gehören sonderpädagogische Fachkräfte aus folgenden Fachbereichen: Lernen (L), Sprache (S), soziale und emotionale Entwicklung (E), geistige Entwicklung (G), körperliche und motorische Entwicklung (K). 

Ein sonderpädagogisches Expertenteam (=Fachgruppen) aus den oben genannten Fachrichtungen - sowie für chronische Erkrankungen und autistische Störungen - steht im SFZ zur weiteren Beratung zur Verfügung. Mitglieder unseres Expertenteams können jederzeit von allen Schulen des Landkreises zur fachrichtungsbezogenen Beratung und zur Erstellung von förderschwerpunktmäßigen Expertisen in Form von Unterstützungsanfragen angefragt werden. 

 

Organisation und Inhalt der inklusiven Förderung und Arbeit

Wir bemühen uns um Kontinuität beim Einsatz der Lehrkräfte, um stabile Beziehungen zu ermöglichen. 

Es findet ein regelmäßiger förderschwerpunktspezifischer Austausch (Kompetenzbündelung und Kontexterweiterung) durch Expertenteams des SFZ statt.

 

Die inklusive und sonderpädagogische Arbeit an Regelschulen besteht aus 6 Säulen: 

 

  • Diagnostik: Einschulungs- und Eingangsdiagnostik, Ermittlung des individuellen Förderbedarfs und Erhebung des Lernstandes, Feststellung der Kind-Umfeld-Bedingungen, lernbegleitende Diagnostik

 

  • Förderung: Förderung nach einem individuellen Förderplan (Arbeitspläne, zusätzliche Lernimpulse, differenzierte Lehr- und Lernmittel) zweimal jährlich

 

  • Unterricht: Planung und Durchführung gemeinsamen Unterrichts, gemeinsames Lernen im Klassenverband, in der Kleingruppe sowie gegebenenfalls in der Einzelförderung

 

  • Beratung: Beratung mit Eltern, Erziehungs- und Sorgeberechtigten, Lehrkräften, Schulleitung, Eingliederungshelferinnen und außerschulischen Fachkräften, Beratung bei der Gestaltung der Übergänge, Unterstützungsanfragen/ Expertisen

 

  • Prävention: Frühes Erkennen und Lernbegleitung im Vorfeld sowie Prävention durch Diagnostik, Förderung, Unterricht und Beratung  

 

  • Kooperation: gemeinsame Verantwortung für alle Schülerinnen und Schüler, partnerschaftliche Zusammenarbeit in der Klasse, regelmäßiger Austausch miteinander, Sonderpädagogische Expertenteams, außerschulische Fachkräfte und Institutionen

 

 

Weitere wichtige Aspekte sind:

  • Übergänge gestalten: vom Kindergarten zur Grundschule (Kooperationsjahr), von der Grundschule in den Sekundarbereich I sowie vom Sekundarbereich I ggf. zum Sekundarbereich II / Berufsausbildung

 

  • Teilnahme der Lehrkräfte des SFZ am Schulleben der Regelschule (Schulfeste, Projekte, Wandertage, Schullandheimaufenthalte, Pädagogische Tage, Konferenzen, …)

Einsatz der Förderschullehrerinnen und -lehrer des Sonderpädagogischen Förderzentrums des Landkreises St. Wendel in Oberthal im Rahmen der inklusiven Unterrichtung und besonderen pädagogischen Förderung

Grundschulen:                                                                                              Gemeinschaftsschulen:

                  GS Bliesen                                                                                                      GemS Freisen

                  GS Freisen - Oberkirchen                                                                         GemS Marpingen

                  GS Hasborn                                                                                                    GemS St. Wendel

                  GS Marpingen                                                                                               GemS Theley

                  GS Namborn                                                                                                  GemS Türkismühle

                  GS Niederkirchen

                  GS Nohfelden - Gonnesweiler

                      Dependance: GS Sötern                                                                       Gymnasien und Berufsbildungszentrum:

                  GS Nonnweiler                                                                                             Cusanus Gymnasium St. Wendel

                      Dependance: GS Primstal                                                                   Gymnasium Wendalinum St. Wendel

                  GS Oberlinxweiler                                                                                       BBZ St. Wendel (Dr.-Walter-Bruch-Schule)

                  GS Oberthal

                  GS St. Wendel (Nikolaus-Obertreis-Schule)

                  GS Theley

 

Quelle Karte: http://www.landkreis-st-wendel.de/der-landkreis/unser-landkreis/stadt-und-gemeinden/

Weitere Bearbeitung durch Bliestalschule Oberthal, Stand September 2021

 

Bliestalschule

 

Förderschule Lernen &

Sonderpädagogisches Förderzentrum 

des Landkreises St. Wendel (Schulträger)

 

Schwimmbadstraße 39

 

66649 Oberthal

 

 

Telefon: 06851 / 801 6900

Telefax: 06851 / 801 6910

E-Mail: bliestalschule@schule.saarland

 

Homepage: www.sfz-lk-wnd.de

 

Stand: 27.01.2022

 

Kinderschutzkonzept der Bliestalschule

 

-Förderschule Lernen und SFZ Oberthal-

 

  1. Leitbild

 

„Schule gegen sexuelle Gewalt“ im Saarland. Eine Initiative für den verbesserten Schutz von Mädchen und Jungen vor sexualisierter Gewalt.

Dies wird bereits im § 1 Abs. 2b Schulordnungsgesetz festgehalten, dieser lautet: „Im Rahmen ihres Unterrichts- und Erziehungsauftrages trägt die Schule in Wahrnehmung ihrer Fürsorgepflicht für den Schutz der Kinder vor Gewalt, Vernachlässigung, Ausbeutung sowie leiblicher, geistiger oder sittlicher Verwahrlosung Sorge.“

Die Bliestalschule, Förderschule Lernen und Sonderpädagogisches Förderzentrum des Landkreises St. Wendel, ist dem Kinderschutz im besonderen Maße verpflichtet, da unsere Schülerschaft aufgrund verschiedener Probleme, sei es in dem Bereich Lernen, sozial – emotionale Entwicklung, dem Bereich Sprache, Autismus, aber auch bei mehrfachen Beeinträchtigungen dem Risiko in besonderem Maß ausgesetzt ist, Opfer von sexueller, körperlicher und emotionaler Gewalt zu werden.

 Es ist ein wesentlicher Bestandteil unserer Arbeit, den Schülern* einen angemessenen Umgang von Nähe und Distanz zu vermitteln.

Da eine Gefahr besteht, dass die Institution Schule von potentiellen Tätern als Arbeitsplatz ausgesucht wird, ist es uns wichtig für das Thema zu sensibilisieren. Aus diesem Grund wurde ein Kinderschutzkonzept entwickelt, zu dessen Einhaltung sich alle Lehrer und sonstigen Mitarbeiter (Hausmeister, Sekretär, Eingliederungshelfer, Praktikanten, Lehramtsanwärter, u.a.) unserer Schule verpflichten. Es soll die Gefahr für unsere Schüler minimieren, Opfer von Gewalt zu werden.  

 

Unter Kinderschutz verstehen wir:

  • Hilfe zur Selbsthilfe - Kinder stärken - ein Nein akzeptieren 
  • Ein respektvoller, wertschätzender Umgang mit den Schülern, ungeachtet der Umfänglichkeit ihrer Beeinträchtigung und ihrem individuellen Förderbedarf.  Dazu gehören: Sprache, Konfliktsituationen, Situation in der Umkleide bei Sport und Schwimmen
  • Angemessene Kleidung
  • Selbstkritische Haltung der Lehrkräfte und Mitarbeiter

*Der Lesbarkeit wegen wird die männl. Form gewählt.

  • Achtsamkeit
  • Kritische und stets schriftliche Rückmeldung an die Schulleitung
  • Austausch untereinander
  • Standards und eindeutige Regelungen für Abläufe 
  • regelmäßige themenspezifische Fortbildung
  • Förderung der Medienkompetenz
  • Kritikfähigkeit im Kollegium und bei der Schulleitung
  • Schutz der Schüler vor Übergriffen durch das Personal
  • Schutz der Schüler vor Übergriffen durch andere Schüler
  • Schutz der Schüler vor Übergriffen durch Eltern/ Erziehungsberechtigte

 

 

 

Wie wird das Thema im Bewusstsein gehalten?

Das Kinderschutzkonzept ist regelmäßig Gegenstand von schulischen Gremien, wird in Gesprächen mit Kooperationspartnern thematisiert und bei Bedarf weiterentwickelt.  Es wird ins Schulprogramm aufgenommen, ist im Präventionsprogramm bereits integriert und im Sinne einer Selbstverpflichtung von allen Lehrern und Mitarbeitern regelmäßig zu Schuljahresbeginn bzw. bei Beschäftigungsbeginn an der Schule zu unterschreiben und einzuhalten.

Zudem besteht bereits ein Dokumentationspapier bei Verdacht auf Kindeswohlgefährdung im häuslichen Umfeld (siehe Anhang). Für die Kinder sind in der Schule verschiedene Ansprechpartner wählbar, so z.B. der Klassenlehrer, der Vertrauenslehrer, der Schulsozialarbeiter, ausgebildete Schülermediatoren.

Des Weiteren existiert eine Hausordnung und ein Maßnahmenkatalog, in dem genau festgelegt wird, wie Gewalt unter Schülern sanktioniert wird (siehe Anhang). In den Pausen findet eine umfängliche Aufsicht statt, die auch das Gebäude und versteckte Bereiche des Schulhofes (hinter der Feuerwehr) berücksichtigt und regelmäßig die Toiletten kontrolliert.  Fremde Personen, die sich auf dem Schulgelände aufhalten, werden angesprochen und nach dem Anliegen befragt. Bleiben Zweifel, wird die Schulleitung informiert. Alle Zugangstüren sind verschlossen, sodass Personen nur durch Klingeln in die Schule gelangen können.

 

 

  1. Interventionsplan (Vorgehensweise bei Verdacht auf Kindeswohlgefährdung)

 

 

Verdachtsmoment gegen Lehrkraft oder andere an der Schule beschäftigte Person

 

                      ↓

 

Verpflichtende Information in schriftlicher Form an die Schulleitung: Entscheidung über Art des gemeldeten Vorfalls (ggf. externe Beratung zur Einschätzung der Art des Vorgehens)

 

       ↓               ↓              ↓

(unbeabsichtigte) Grenzverletzung

 

Machtmissbrauch, Übergriff, Missbrauch

Straftat gegen die sexuelle Selbstbestimmung

 

       ↓               ↓              ↓

Klärendes Gespräch

zwischen dem Schüler, den Eltern, der Schulleitung und der beschuldigten Person

Vorgehen nach der „Handreichung zur Durchführung von Disziplinarvergehen“

Verpflichtende Info an die Sorgeberechtigten

 

Einbezug des schulpsychologischen Dienstes

 

Information der Schulaufsicht (Pflicht)

 

                                                   ↓                       ↓

 

                                 Hier muss eine Beratungsstelle hinzugezogen werden!  

 


Vernetzung mit Kooperationspartnern

 

  • Nele

Dudweilerstraße 80

66111 Saarbrücken

0681-32058 oder 068132043

Nele-sb@t-online.de

 

  • Phönix

Bereichsleitung Harald Conrad

Schubertstr. 6

66111 Saarbrücken

0681-7619686

               hconrad@lvsaarland.awo.org

 

  • Jugendamt St. Wendel

Mommstr. 25

66606 St. Wendel

06851-8015101

               Kreisjugendamt@lkwnd.de

 

  • Polizeiinspektion St. Wendel

Mommstr. 37

66606 St. Wendel

06851-8980

               pi-st-wendel@polizei.slpol.de

 

  • Notfallseelsorge und Krisenintervention Saarland e.V.

Hessenweg 7

66111 Saarbrücken

0681-3968446

               leitungsgruppe@psnv-saarland.de

 

  • Schulpsychologischer Dienst

Werschweilerstr. 40

66606 St. Wendel

06851-801-5490

               schulpschologdienst@lkwnd.de

 

  • SOS – Beratungszentrum Kinderschutz

Johannisstr. 6

66111 Saarbrücken

0681 – 93652-75

 

  • Neue Wege

Karl – Marx Straße 4

66111 Saarbrücken

0681-85742511

h.conrad@lvsaarland.de

 

 

 

 

  1. Personalverantwortung

 

Schulleitung

Macht neues Personal mit dem Anliegen der schulischen Prävention vertraut; stellt die entwickelten Instrumente vor; verdeutlicht die Wichtigkeit des Kinderschutzes!

Verlangt z.B. von Ehrenamtlichen oder Honorarkräften ein erweitertes Führungszeugnis.

Weist auf den Verhaltenskodex hin und lässt diesen unterschreiben.

Lehrkräfte

Im ersten Gespräch mit der Schulleitung werden die Lehrkräfte ausdrücklich auf den Verhaltenskodex hingewiesen.

Vorlage des erweiterten Führungszeugnisses beim  Ministerium für Bildung und Kultur (MBK) bei Einstellung.

Lehramtsanwärter

Im ersten Gespräch mit der Schulleitung werden die Lehramtsanwärter ausdrücklich auf den Verhaltenskodex hingewiesen.

Vorlage des erweiterten Führungszeugnisses beim MBK bei Einstellung.

Praktikanten

Zu Beginn des Praktikums werden die Praktikanten von der Schulleitung auf den Verhaltenskodex hingewiesen. Vorlage des erweiterten Führungszeugnisses bei der Schulleitung.

Hausmeister

Erweitertes Führungszeugnis wird vom Arbeitgeber verlangt und dort vorgelegt.

Sekretär

Erweitertes Führungszeugnis wird vom Arbeitgeber verlangt und dort vorgelegt.

Busfahrer

Erweitertes Führungszeugnis wird vom Arbeitgeber und Sachkostenträger der Schule verlangt und dort vorgelegt.

 

Eingliederungshelfer

Vorlage des erweiterten Führungszeugnisses beim jeweiligen Arbeitgeber, z.B.  Lebenshilfe, Miteinander leben lernen (MLL) u.a.

Reinigungspersonal

Überprüfung der Vorlage des erweiterten Führungszeugnisses durch den jeweiligen Arbeitgeber.

Kooperationspartner

Überprüfung der Vorlage des erweiterten Führungszeugnisses durch den jeweiligen Arbeitgeber.

Schulsozialarbeiter

Überprüfung der Vorlage des erweiterten Führungszeugnisses durch den jeweiligen Sachkostenträger.

Spricht Mitarbeiter an und begleitet sie kritisch konstruktiv z.B. wenn Einhaltung des Verhaltenskodex nicht gelingt.

Macht neue Mitarbeiter Kollegen mit dem Anliegen der schulischen Prävention vertraut.

 

 

 

  1. Fortbildungen

 

LPM

Beethovenstr. 26

66125 Saarbrücken

06897-79080

lpm@lpm.uni-sb.de

 

 

Präventives Schutzkonzept gegen (sexualisierte) Gewalt

 

Kinderschutz als Herausforderung zur Gemeinsamkeit

 

 

Pädagogischer Tag an der Schule zum Thema Kinderschutzkonzept

 

 

  1. Verhaltenskodex

 

  • Grundsätzlich sollen die Schüler nicht auf dem Schoß eines Erwachsenen sitzen.
  • Körperliche Zuwendungen intensiver Art zwischen Erwachsenen und Schülern sollen nicht ausgetauscht werden.
  • Dem Schüler soll ein angemessenes Nähe-/ Distanzverhalten beigebracht werden.
  • Umarmungen, die bewusst aus pädagogischen Gründen stattfinden, sollen weiterhin erlaubt sein.
  • Körperkontakt ist nicht gegen den Willen des Schülers zulässig. Ausgenommen davon sind Situationen, in denen Schüler sich selbst oder andere gefährden, oder massiv die Grundordnung stören.
  • Die Erwachsenen dienen als sprachliches Vorbild für die Schüler: die Sprache sollte sachlich korrekt, wertfrei und respektvoll sein.
  • Körperteile (z.B. Penis, Scheide) sollten schon im Primarbereich sachlich richtig bezeichnet werden.
  • Es soll nicht „abfällig“ über Schüler in deren Gegenwart oder/und in Gegenwart dritter Personen gesprochen werden.
  • Nicht – sprechende Schüler oder solche, die in der Sprache eingeschränkt sind, sollen bestmöglich in ihrer Kommunikation unterstützt werden, sodass diese auch ihre Wünsche und Bedürfnisse bestmöglich kommunizieren können.
  • Räume, in denen Mitarbeiter mit Schülern sind, dürfen nicht abgeschlossen werden.
  • Bei Auskünften gegenüber Personensorgeberechtigten achtet jeder Mitarbeiter auf die Wahrung der datenschutzrechtlichen Bestimmungen.
  • Jeder Mitarbeiter ist verpflichtet Informationen, die er  von Schülern oder auch von anderen Personen erzählt bekommt und die eine Gefährdung des Kindeswohls vermuten lassen, an die Schulleitung in schriftlicher Form und unterschrieben weiterzugeben.
  • Jede Form physischer und psychischer Gewalt wird abgelehnt.
  • Verstöße gegen das Kinderschutzgesetz durch Mitarbeiter werden nach Art des Vergehens personalrechtlich oder strafrechtlich verfolgt.
  • Alle Schüler werden von den zuständigen Busfahrern wertgeschätzt und entsprechend ihrer Behinderungsart adäquat angesprochen. Das betr. Busunternehmen steht hier mit in der Verantwortung.
  • Bei Klassenfahrten oder Schulübernachtungen sollen Schüler in gleichgeschlechtlichen Zimmern schlafen; sie haben ein Recht auf Privatsphäre (Anklopfen durch die betreuenden Personen).

 

  1. Präventionsangebote

 

In unserer Schule sind folgende Präventions – Projekte im Leitbild verankert und werden verpflichtend angeboten:

 

  • Lernstufe 1 – 3: „Echte Schätze“ (Petze – Institut für Gewaltprävention)
  • Lernstufe 3 – 7: „Echt Klasse“ (Petze - Institut für Gewaltprävention)
  • Lernstufe 4/5: Präventionstheater „Ganz schön blöd“ von „Zartbitter“
  • Lernstufe 5: Datenschutz, Internet – Führerschein, Sexualpädagogik
  • Lernstufe 6: Mobbing, Veranstaltung der Landesmedienanstalt (LMS) zu sexueller Gewalt durch digitale Medien
  • Lernstufe 7: sexuelle Gewalt in Zusammenarbeit mit Nele und Phönix
  • Lernstufe 7/8/9: Suchtprävention/Süchte; „Echt Krass“ (Petze - Institut für Gewaltprävention)
  • Lernstufe 8: Aids in Zusammenarbeit mit Pro Familia oder Gesundheitsamt des LKR St. Wendel
  • Lernstufe 9 und 10: Kriminalprävention in Zusammenarbeit mit Polizei, JVA Ottweiler und Rechtsanwalt O. Möller
  • Klasse 9 und 10: Selbstbewusstseinstraining

 

Zudem gibt es folgende Präventionsangebote:

  • Benennung des Kinderschutzthemas bei der Einstellung
  • Verhaltenskodex muss in Anwesenheit des Schulleiters gelesen und unterschrieben werden
  • Pflege einer offenen Kollegiums-Kultur (kollegiale Beratung, Fallbesprechungen)
  • Regelmäßige Fortbildungen zum Thema Kindeswohl
  • Wahrung der Privatsphäre der Schüler durch korrekte Beachtung der Fotoerlaubnis
  • Beteiligung der Schüler z.B. durch Zufriedenheitsbefragung bezüglich Lehrer, Gebäude, weitere Mitarbeiter
  • Beteiligung der Schüler bei Fragen zu Ausflügen, Klassendekoration, Klassenfahrten

 

  1. Ansprechstellen und Beschwerderecht

 

      7.1. Ansprechstellen

  • Schulleiter
  • Schulsozialarbeiter
  • Vertrauenslehrer
  • Mitglieder des Kriseninterventionsteams (KIT – Teams)
  • Mediatoren
  • Fachstellen (siehe Kooperationspartner, Telefonnummern aushängen)
  • Nummer gegen Kummer

 

        7.2. Beschwerderecht

  • beim Klassenlehrer taggleich
  • beim Vertrauenslehrer
  • beim Schulleiter am Folgetag
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